ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Hotelaufnahmevertrag und für Veranstaltungen - Hotel Schmitt e.K., Mönchberg
A. Vertragsabschluss
1. Der Hotelaufnahmevertrag/Dienstleistung kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung/Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
B. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer /Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren vereinbarten Leistungen bzw. geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung
oder Ähnlichem zu verlangen.
C. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Bei Tagungen / Gruppenreservierungen – ab 6 Personen - wird eine Stornierungsfrist festgelegt. Die Stornierung des Kunden ist schriftlich vorzunehmen und ist vom Hotel
schriftlich zu bestätigen.
2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Es wird eine kostenlose Stornierungsfrist von 20 Tage eigeräumt. Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt gelten die nachstehenden Stornosätze
des mündlich oder schriftlich gebuchten Reisepreises. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, Halbpensions- oder Vollpensionsarrangements zu zahlen.
3. Tritt der Kunde 35 Tage vor dem Veranstaltungstermin- der Feier - zurück, ist das Hotel berechtigt, 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei
jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Weihnachten – Silvester: 90% ab Buchung. Stornierung 90 Tage vorher möglich
D. Rücktritt des Hotels
1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer /Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines
Aufenthaltes, gebucht werden;
Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
E. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen den Gästen ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:45 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
4. Sofern nicht eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
F. Änderungen der Teilnehmerzahl bei Tagungen/Gruppenreservierungen ( ab 6 Personen) und bei Veranstaltungen
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl / Zimmerzahl um mehr als 10 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl/Zimmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt.
3. Bei einer höheren Unterschreitung als 5 % erfolgt die Berechnung auf der Basis der Stornoregelung gemäß der AGB - C. 2.
4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl /Zimmerzahl berechnet.
5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
G. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag
zur Deckung der Gemeinkosten berechnet
H. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf
Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
I. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Darüber hinaus können Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Höchstwert von € 3.000,- im
Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
J. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme und Veranstaltungen sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag und Dienstleistungen unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.